Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2013

Geschäftszahl

2010/05/0191

Rechtssatz

Eine noch nicht rechtmäßig vorhandene Anlage kann zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Stadtbild grundsätzlich nicht herangezogen werden (Hinweis E vom 29. Jänner 2013, 2010/05/0192).