Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2013

Geschäftszahl

2010/05/0189

Rechtssatz

Die Beurteilung des Stadtbildes und der Auswirkungen der Anlagen im Hinblick auf das Stadtbild hat unabhängig davon zu erfolgen, ob sich die Betrachter in Bewegung befinden oder in Ruhe (Hinweis E vom 24. August 2011, 2011/06/0069).