Verwaltungsgerichtshof
29.01.2013
2010/05/0189
Die Beurteilung des Stadtbildes und der Auswirkungen der Anlagen im Hinblick auf das Stadtbild hat unabhängig davon zu erfolgen, ob sich die Betrachter in Bewegung befinden oder in Ruhe (Hinweis E vom 24. August 2011, 2011/06/0069).