Verwaltungsgerichtshof
15.11.2011
2010/05/0065
Die Ablehnung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid (Hinweis E vom 17. September 1974, 0689/74, mwN), durch den der Beschwerdeführer allenfalls in seinem Recht auf Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Baubewilligungsverfahrens, aber nicht in einem materiellen, durch die NÖ BauO 1996 eingeräumten subjektiv-öffentlichen Nachbarrecht verletzt sein konnte vergleiche das zur Kärntner Bauordnung ergangene E vom 19. September 1995, 95/05/0240, mwN).