Verwaltungsgerichtshof
27.11.2012
2010/03/0050
Im Zusammenhang mit dem Kriterium "schwer wiegend" in Paragraph 5, Absatz 2, GütbefG 1995 greift eine Beurteilung, die alleine auf das Schutzinteresse abstellt, in der nicht aber auch die Schwere einer Verletzung im Einzelfall Berücksichtigung findet, zu kurz (Hinweis E vom 30. Juni 2011, 2010/03/0062).