Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2010

Geschäftszahl

2010/02/0046

Rechtssatz

Eine Aufforderung zum Alkomattest setzt ua voraus, dass der durch Zuruf Aufgeforderte diesen wahrnimmt und verstanden hat vergleiche E 24. September 1997, 97/03/0188).