Verwaltungsgerichtshof
21.12.2010
2009/21/0403
Eine Zurückweisung nach Paragraph 44 b, Absatz eins, Ziffer eins, NAG 2005 setzt nach der in den ErläutRV zur Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2009, (88 BlgNR 24. Gesetzgebungsperiode zum Ausdruck gebrachten Ansicht des Gesetzgebers keine Ausweisung voraus, die im Anwendungsbereich des Paragraph 66, Absatz 2, FrPolG 2005 in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2009, erlassen wurde. Dafür spricht weiters der Umstand, dass durch die eben genannte Novelle die im Hinblick auf Artikel 8, MRK gebotene Interessenabwägung im Paragraph 66, Absatz 2, FrPolG 2005 nur abgebildet werden sollte, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung der Rechtslage verbunden gewesen wäre vergleiche E 22. Dezember 2009, 2009/21/0348).
ECLI:AT:VWGH:2010:2009210403.X01