Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.2009

Geschäftszahl

2009/18/0229

Rechtssatz

Aufgrund eines rechtskräftigen Urteils, mit dem eine Ehe gemäß Paragraph 23, Ehegesetz für nichtig erklärt wurde, steht in bindender Weise fest, dass die Ehegatten die Ehe ausschließlich zu den in diesem Urteil genannten Zwecken geschlossen haben, ohne dass eine eheliche Lebensgemeinschaft hätte begründet werden sollen oder diese begründet wurde (Hinweis E 19. Juni 2008, 2006/18/0470), und sie kein gemeinsames Familienleben iSd Artikel 8, MRK geführt haben (Hinweis E 2. Dezember 2008, 2007/18/0327).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2009:2009180229.X01