Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.2009

Geschäftszahl

2009/16/0113

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/14/0022 E 26. Juli 2006 RS 5

Stammrechtssatz

Der Umfang des Bankgeheimnisses iSd Paragraph 38, BWG wird durch den Rechtshilfevertrag Deutschland 1954 nicht eingeschränkt, verweisen doch sowohl Artikel 5, als auch Artikel 6, auf die Gesetzeslage im jeweils ersuchten Staat.