Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2009

Geschäftszahl

2009/16/0092

Rechtssatz

Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört insbesondere, dafür zu sorgen, dass die Abgaben im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit entrichtet werden.