Verwaltungsgerichtshof
28.06.2012
2009/16/0076
GRS wie 2009/16/0032 E 22. Februar 2012 RS 3
Die Beurteilung der Vorfrage der Abgabenhinterziehung hat in der Bescheidbegründung zu erfolgen. Aus der Begründung muss sich somit ergeben, aufgrund welcher Ermittlungsergebnisse sowie auf Grund welcher Überlegungen zur Beweiswürdigung und zur rechtlichen Beurteilung die Annahme der Hinterziehung gerechtfertigt ist vergleiche wieder das hg. Erkenntnis vom 29. September 1997, 96/17/0453).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/16/0078
2009/16/0077