Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.2010

Geschäftszahl

2009/16/0064

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/16/0197 E 23. November 2005 RS 2

Stammrechtssatz

Beim Stundungsverfahren handelt es sich um ein antragsgebundenes Verfahren, bei dem die Behörde im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen hat (Hinweis E 30. Juni 2005, 2004/16/0276).