Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2013

Geschäftszahl

2009/15/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/15/0182 E 24. Mai 2012 RS 5

Stammrechtssatz

Dass das Finanzamt seine Bescheide als "Abgaben- und Haftungsbescheid(e)" bezeichnet hat, ist eine Bescheidgestaltung, die zu Unklarheiten führt. Ein solcher Umstand kann jedoch in der Begründung der Berufungsentscheidung saniert werden, indem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass Haftungsbescheide vorliegen.