Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2012

Geschäftszahl

2009/15/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/15/0031 E 2. September 2009 RS 5

Stammrechtssatz

Der Nachweis, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach Artikel 7, UStG 1994 vorliegen, ist vom inländischen Lieferer zu erbringen. Den Ausführungen des EuGH im Urteil vom 27. September 2007, C-146/05, Albert Collee, ist zu entnehmen, dass im gegebenen Zusammenhang im Bereich der Nachweisführung nicht auf bloß formelle Belange, insbesondere den Zeitpunkt der Nachweiserbringung abzustellen ist. Es ist auch eine spätere Nachweisführung im Abgabenverfahren ausreichend vergleiche das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2007, 2006/16/0108). Entscheidend ist, dass dem liefernden Unternehmer der Nachweis gelingt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen.