Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2012

Geschäftszahl

2009/15/0034

Rechtssatz

Durchlaufende Posten sind grundsätzlich über Verlangen der Abgabenbehörde nach Art und Umfang nachzuweisen oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens glaubhaft zu machen.