Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2012

Geschäftszahl

2009/15/0034

Rechtssatz

Durchlaufende Posten sind Beträge, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt werden; sie gelangen nicht in das Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen und sind daher getrennt von den Honorareinnahmen zu erfassen. Wesentlich ist, dass der Steuerpflichtige die Beträge erkennbar für einen Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt (vgl. Doralt, EStG11, § 4 Tz. 217).