Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.2010

Geschäftszahl

2009/12/0092

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/12/0336 E 24. Juni 2005 RS 3

(hier: nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Prüfung (welcher Verwendungszulage auch immer) ist es, dass die Aufgaben des Arbeitsplatzes (der Verwendung) des Beamten festgestellt werden.

Hier zur Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 3, GehG/Stmk 1974 (Leiterzulage) und nach Paragraph 30 a, Absatz 2, GehG/Stmk 1974 (Belastungszulage).