Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2012

Geschäftszahl

2009/11/0226

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0155 E 21. Jänner 1999 RS 7

Stammrechtssatz

Auf das Erfordernis der Widerlegung eines Amtssachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene erstreckt sich die behördliche Anleitungspflicht nicht.