Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2012

Geschäftszahl

2009/11/0111

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/11/0018 E 30. September 2011 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der im Rahmen eines Verfahrens nach Paragraph 14, Absatz 2, BEinstG vorzunehmenden Einschätzung des Grades der Behinderung haben die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung auf die Erwerbsfähigkeit im Vordergrund zu stehen (Hinweis E vom 20. März 2001, 2000/11/0321).