Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.2012

Geschäftszahl

2009/11/0066

Rechtssatz

Wenn Rechtsvorschriften, die dem Schutz von Arbeitnehmern dienen, in Ansehung mehrerer Arbeitnehmer verletzt werden, liegen mehrere Übertretungen vor. Liegen zwischen Tathandlungen gleicher Art in Ansehung desselben Arbeitnehmers nicht mehr als zwei Wochen (enger zeitlicher Zusammenhang), so kann jedenfalls von einem fortgesetzten Delikt ausgegangen werden (Hinweis E vom 18. Dezember 1997, 97/11/0003).