Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2009

Geschäftszahl

2009/10/0214

Rechtssatz

Ein Antrag auf Erteilung der nachträglichen Bewilligung steht der Erteilung eines Auftrages zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes nicht im Wege. Erst die nachträgliche Bewilligung bildet ein Hindernis für die Vollstreckung des Auftrages vergleiche E 27. März 2000, 99/10/0261).