Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2012

Geschäftszahl

2009/10/0204

Rechtssatz

Wenn die Waldeigenschaft einer Fläche nicht rechtskräftig nach Paragraph 5, ForstG 1975 festgestellt worden ist, kann die Waldeigenschaft von der Behörde im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines forstpolizeilichen Auftrags als Vorfrage geprüft werden vergleiche E 3. Juli 2012, 2011/10/0118).