Verwaltungsgerichtshof
14.01.2010
2009/09/0276
GRS wie 2009/09/0195 E 15. Oktober 2009 RS 3
Übernimmt jemand die Tätigkeit eines handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH, so ist er verpflichtet, sich mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten vertraut zu machen. Darunter fällt ua. auch, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften durch Mitarbeiter des Betriebes eingehalten werden.