Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.2010

Geschäftszahl

2009/09/0276

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/09/0195 E 15. Oktober 2009 RS 3

Stammrechtssatz

Übernimmt jemand die Tätigkeit eines handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH, so ist er verpflichtet, sich mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten vertraut zu machen. Darunter fällt ua. auch, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften durch Mitarbeiter des Betriebes eingehalten werden.