Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2011

Geschäftszahl

2009/09/0196

Rechtssatz

Dass der landwirtschaftliche Betrieb aufgelassen ist, vermag grundsätzlich an der Schutzwürdigkeit dieses Ensembles (Stallgebäude/Villa) nichts zu ändern.