Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2009

Geschäftszahl

2009/09/0195

Rechtssatz

Übernimmt jemand die Tätigkeit eines handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH, so ist er verpflichtet, sich mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten vertraut zu machen. Darunter fällt ua. auch, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften durch Mitarbeiter des Betriebes eingehalten werden.