Verwaltungsgerichtshof
25.03.2010
2009/09/0062
Im Zusammenhang mit Gesundheitsschädigungen iSd Paragraph eins, Absatz 2, Litera c, OFG hat der VwGH die Theorie der wesentlichen Bedingung entwickelt. Nach dieser ist als Ursache einer eingetretenen Wirkung die Gesamtheit derjenigen Bedingungen zu werten, die an dem Erfolg wesentlich mitgewirkt haben; wirken mehrere Bedingungen für einen Erfolg zusammen, so kann nur jene Bedingung als wesentlich gewertet werden, die in ihrer Wirkung den anderen Bedingungen nach Bedeutung und Tragweite annähernd gleichwertig ist vergleiche E 15. Dezember 1965, 1072/64, VwSlg 6825 A/1965).