Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2009

Geschäftszahl

2009/09/0044

Rechtssatz

Ein unschlüssiges "Gutachten" wird nicht dadurch zum entscheidungsrelevanten Gutachten, nur weil es mit der Überschrift "Befund und Gutachten" versehen ist.