Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.2010

Geschäftszahl

2009/08/0249

Rechtssatz

Ein Berichtigungsfall aus "EDV-Gründen" läge nur dann vor, wenn der Wille der Behörde im Bescheid durch den mangelhaften Betrieb der Anlage verfälscht worden wäre, eine mangelhafte Bedienung ändert nichts an dem im Bescheid ausgedrückten Willen der Behörde (Hinweis: E 24. September 1997, Zl. 95/12/0269).