Verwaltungsgerichtshof
26.05.2010
2009/08/0249
Ein Berichtigungsfall aus "EDV-Gründen" läge nur dann vor, wenn der Wille der Behörde im Bescheid durch den mangelhaften Betrieb der Anlage verfälscht worden wäre, eine mangelhafte Bedienung ändert nichts an dem im Bescheid ausgedrückten Willen der Behörde (Hinweis: E 24. September 1997, Zl. 95/12/0269).