Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.2012

Geschäftszahl

2009/08/0226

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/08/0162 E 24. Jänner 2006 RS 1

(hier Zurückweisung des Antrags auf Gewährung einer Waisenpension wegen Fehlens der Voraussetzung nach Paragraph 252, Absatz 2, Ziffer 2, ASVG)

Stammrechtssatz

Die Zurückweisung eines Antrages auf Gleitpension wegen entschiedener Sache stellt eine Verwaltungssache iSd Paragraph 355, ASVG dar, weshalb ein Einspruch nach den Paragraphen 412, Absatz eins und 413 Absatz eins, Ziffer eins, ASVG zulässig ist (Hinweis E 30. Mai 1995, Zl. 93/08/0207 m. w.N.).