Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2012

Geschäftszahl

2009/08/0188

Rechtssatz

Die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten kann grundsätzlich auch im Rahmen eines die Voraussetzungen des Paragraph 4, Absatz 2, ASVG erfüllenden Beschäftigungsverhältnisses erfolgen, sofern die Merkmale persönlicher Abhängigkeit einer Person vom Empfänger der Arbeit gegenüber jenen persönlicher Unabhängigkeit überwiegen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 21. November 2001, Zl. 97/08/0169, mwN; vergleiche auch Aigner/Kierein/Kopetzki, Ärztegesetz 19983, Paragraph 3, Anmerkung 2, wonach "Selbständigkeit" iSd Paragraph 3, ÄrzteG nicht dem gleichlautenden arbeitsrechtlichen Begriff gleichzusetzen sei).