Verwaltungsgerichtshof
02.05.2012
2009/08/0182
Aus der vertraglichen Zurverfügungstellung von Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich keine über die in den Paragraphen 161, ff UGB geregelten Befugnisse eines Kommanditisten hinausgehenden Einflussmöglichkeiten auf den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb abgeleitet werden (Hinweis: E 28. März 2012, 2009/08/0205).