Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.05.2012

Geschäftszahl

2009/08/0182

Rechtssatz

Aus der vertraglichen Zurverfügungstellung von Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich keine über die in den Paragraphen 161, ff UGB geregelten Befugnisse eines Kommanditisten hinausgehenden Einflussmöglichkeiten auf den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb abgeleitet werden (Hinweis: E 28. März 2012, 2009/08/0205).