Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.05.2012

Geschäftszahl

2009/08/0182

Rechtssatz

Einkünfte in Form von Gewinnanteilen des Gesellschafters (hier: einer Kommanditgesellschaft) im Sinne des Paragraph 23, Ziffer 2, EStG begründen -

sofern sie die Versicherungsgrenze übersteigen und die betriebliche Tätigkeit im betreffenden Zeitraum ausgeübt wurde - die Pflichtversicherung nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 4, GSVG vergleiche das hg. Erkenntnis vom 29. Oktober 2008, Zl. 2005/08/0066).