Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.2012

Geschäftszahl

2009/08/0102

Rechtssatz

Aufrechnungsbestimmungen der Sozialversicherungsgesetze (hier Paragraph 71, GSVG) sind als dem (gerichtlichen) Exekutionsrecht vorrangige spezielle Normen zu betrachten; insoweit ist auch eine Aufrechnung in den pfändungsfreien Teil rechtlich zulässig vergleiche das Urteil des OGH vom 6. Dezember 2011, 10 ObS 54/11f).