Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.2011

Geschäftszahl

2009/07/0208

Rechtssatz

Die - in "umwelthygienisch vertretbarer Weise" - wirtschaftliche (Wieder-)Verwendbarkeit einer Sache nimmt dieser auch nach dem Urteil des EuGH vom 15. Juni 2000, RS C-418/97 und C-410/97 (ARCO Chemie Nederland Ltd) nicht die Abfalleigenschaft. Vielmehr bleibt es dem nationalen Gesetzgeber überlassen, unter Berücksichtigung der Effektivität des Unionsrechtes Bestimmungen über das Ende der Abfalleigenschaft zu erlassen.