Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2011

Geschäftszahl

2009/07/0162

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/09/0215 E 25. Juni 1996 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Vertretung vor dem VwGH schließt nicht ohne weiteres auch eine Vertretung für das daran anschließende, fortgesetzte Verwaltungsverfahren mit ein (Hinweis E 14.2.1983, 83/10/0053).