Verwaltungsgerichtshof
15.09.2011
2009/07/0162
GRS wie 95/09/0215 E 25. Juni 1996 RS 3
Eine Vertretung vor dem VwGH schließt nicht ohne weiteres auch eine Vertretung für das daran anschließende, fortgesetzte Verwaltungsverfahren mit ein (Hinweis E 14.2.1983, 83/10/0053).