Verwaltungsgerichtshof
15.09.2011
2009/07/0154
GRS wie 2009/07/0210 E 28. Jänner 2010 RS 1
Nach der Rechtsprechung des VwGH zum AWG 1990 und zum AWG 2002 bedeutet "lagern" etwas Vorübergehendes, "ablagern" hingegen etwas Langfristiges vergleiche E 29. Jänner 2004, 2003/07/0121). Unter der Lagerung von Abfällen iSd Paragraph 15, Absatz 3, AWG 2002 ist daher die vorübergehende Lagerung von Abfällen zu verstehen.