Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2013

Geschäftszahl

2009/07/0112

Rechtssatz

Dem Tatbestand des langfristigen Ablagerns von Abfällen iSd Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, ALSAG 1989 ist eine projektsmäßig langfristige oder auf Dauer angelegte Belassung der Abfälle am Ort der Ablagerung immanent (Hinweis E 26. Februar 2004, 2003/07/0115).