Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2013

Geschäftszahl

2009/07/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/07/0017 E 26. Juni 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Herausrechnen des Anteils biogener Abfallbestandteile aus nicht im ÖkostromG 2002 genannten Abfallarten vergleiche die gemäß Paragraph 5, Absatz eins, ÖkostromG 2002 in den verschiedenen Fassungen verwiesenen Anhänge und die dort taxativ aufgezählten Schlüsselnummern) ist bei der Ermittlung des Altlastenbeitrags nicht zulässig.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2009/07/0156 E 28. Februar 2013

2009/07/0157 E 28. Februar 2013