Verwaltungsgerichtshof
17.02.2011
2009/07/0062
Führen mehrere in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Verträge insgesamt zu einer Verwirklichung von Zielen und zu einer Erfüllung von Aufgaben der Zusammenlegung iSd Paragraph eins, Krnt FlVfLG 1979, dann steht die Tatsache, dass die Agrarbehörde die im Paragraph 46, Absatz eins, Krnt FlVfLG 1979 vorgesehene Feststellung nur hinsichtlich eines solchen Vertrages treffen kann, der ihr vorgelegt worden ist, nicht einer Beurteilung des vorgelegten Vertrages im Lichte der Auswirkungen sämtlicher im wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Transaktionen entgegen vergleiche E 23. November 2000, 97/07/0138).