Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2010

Geschäftszahl

2009/07/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/07/0063 E 27. November 2008 RS 2

(hier Paragraph eins, Absatz 2, Slbg FlVfLG 1973)

Stammrechtssatz

Aus Paragraph eins, Absatz 2, Krnt FlVfLG 1979 ergibt sich, dass von einer Flurbereinigung nur dann gesprochen werden kann, wenn Nachteile abgewendet, gemildert oder behoben werden, wobei der dort demonstrativ angeführte Katalog einen Rahmen von solchen zu beseitigenden Nachteilen und Mängeln vorgibt (Hinweis E 20. September 2001, 2001/07/0033).