Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.2011

Geschäftszahl

2009/07/0043

Rechtssatz

Aus dem Wortlaut des Paragraph 10, Absatz 3, ALSAG 1989 ist eindeutig ableitbar, dass die Beschwerdelegitimation explizit der Gebietskörperschaft Bund eingeräumt wurde.