Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2009

Geschäftszahl

2009/07/0030

Rechtssatz

Besteht keine wasserrechtliche Bewilligungspflicht (hier nach Paragraph 32, Absatz eins, WRG 1959), so kommt die Erteilung eines Auftrages nach Paragraph 138, legcit bereits aus diesem Grund nicht in Frage.