Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2009

Geschäftszahl

2009/07/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/07/0168 E 15. Dezember 1992 RS 2

Stammrechtssatz

Paragraph 32, WRG setzt eine Einwirkung auf Gewässer voraus, die geeignet ist, deren Beschaffenheit unmittelbar oder mittelbar zu beeinträchtigen. Die bloße Möglichkeit einer Einwirkung begründet dagegen noch keine Bewilligungspflicht, die erst dann eintritt, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hinweis E 19.3.1985, 84/07/0393, 0394).