Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.2011

Geschäftszahl

2009/05/0331

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/05/0214 E 30. Jänner 1990 RS 3

Stammrechtssatz

Eine extreme Ausnützung der Regeln des Paragraph 81, Absatz 2, Wr BauO findet in den Bestimmungen des Paragraph 85, Wr BauO über die äußere Gestaltung von Gebäuden ihre Grenze.