Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2012

Geschäftszahl

2009/05/0269

Rechtssatz

Daraus, dass die Nachbarn zu einer nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens anberaumten Verhandlung nicht beigezogen worden sind, kann keine von der belangten Behörde aufzugreifende Verletzung von Verfahrensrechten der Nachbarn resultieren.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2009/05/0271 E 11. Dezember 2012