Verwaltungsgerichtshof
11.12.2012
2009/05/0269
Daraus, dass die Nachbarn zu einer nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens anberaumten Verhandlung nicht beigezogen worden sind, kann keine von der belangten Behörde aufzugreifende Verletzung von Verfahrensrechten der Nachbarn resultieren.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2009/05/0271 E 11. Dezember 2012