Verwaltungsgerichtshof
11.12.2012
2009/05/0269
GRS wie 2009/05/0267 E 15. Mai 2012 RS 2
In Bezug auf die Einhaltung von in einem gewerbebehördlichen Bescheid erteilten Auflagen besteht keine baubehördliche Zuständigkeit.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2009/05/0271 E 11. Dezember 2012