Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2012

Geschäftszahl

2009/01/0036

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund des Anliegens der Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005, Wertungswidersprüche zu den Bestimmungen des NAG zu vermeiden, ist auch für einen dem Fremdengesetz 1997 unterfallenden Zeitraum eines Aufenthaltes "ohne Bewilligung" angesichts der eindeutigen, zum Aufenthaltsrecht nach NAG ergangenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes davon auszugehen, dass im Falle einer Berechtigung eines türkischen Staatsangehörigen nach Artikel 6, ARB auch nach dem Fremdengesetz 1997 ein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet vorläge.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2010/01/0052 E 11. Oktober 2012