Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2009

Geschäftszahl

2008/22/0918

Rechtssatz

Aus der illegalen Einreise des Fremden ist für sich allein nicht auf das Fehlen humanitärer Gründe im Sinn des Paragraph 72, NAG 2005 zu schließen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2009:2008220918.X02