Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.2011

Geschäftszahl

2008/22/0825

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/21/0445 E 30. April 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Im Grunde der Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4 und Absatz 5, NAG 2005 dürfen nicht deshalb zwei unter einem gestellte Anträge von Geschwistern auf Erteilung von Niederlassungsbewilligungen zum Zweck der Familienzusammenführung mit ihrem in Österreich wohnhaften Vater, einem - mittlerweile - österreichischen Staatsbürger, abgewiesen werden, weil die zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel des Vaters zwar für eine, nicht jedoch für beide Fremde gemeinsam ausreichen.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2008/22/0826 E 22. Juli 2011