Verwaltungsgerichtshof
06.07.2010
2008/22/0682
Bei der Notwendigkeit der Abgabe einer Haftungserklärung des Zusammenführenden handelt es sich um eine besondere Erteilungsvoraussetzung nach Paragraph 47, Absatz 3, NAG 2005, weshalb die Behörde den Antrag des Fremden, der trotz Aufforderung keine solche Haftungserklärung vorgelegt hat, abweisen durfte, ohne die Einkommensverhältnisse prüfen zu müssen.