Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.2010

Geschäftszahl

2008/22/0657

Rechtssatz

Die Änderung der Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Verlängerung fremdenrechtlicher Ansprüche begegnet keinen Bedenken hinsichtlich einer Verletzung des aus dem Gleichheitssatz abzuleitenden "Vertrauensschutzes" oder des Grundrechts auf Eigentum (Hinweis auf das ebenfalls Gesetzesänderungen durch das Fremdenrechtspaket 2005 - dort hinsichtlich einer Arbeitserlaubnis - betreffende E vom 28. Jänner 2010, 2008/09/0330).