Verwaltungsgerichtshof
11.05.2010
2008/22/0657
Die Änderung der Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Verlängerung fremdenrechtlicher Ansprüche begegnet keinen Bedenken hinsichtlich einer Verletzung des aus dem Gleichheitssatz abzuleitenden "Vertrauensschutzes" oder des Grundrechts auf Eigentum (Hinweis auf das ebenfalls Gesetzesänderungen durch das Fremdenrechtspaket 2005 - dort hinsichtlich einer Arbeitserlaubnis - betreffende E vom 28. Jänner 2010, 2008/09/0330).